Aktien von Alphabet Inc. fallen nach Empfehlung des DOJ
Die Aktien von Alphabet Inc. fielen um über 4%, nachdem das US-Justizministerium (DOJ) empfohlen hatte, dass Google seinen Chrome-Browser abstoßen sollte, um kartellrechtliche Bedenken auszuräumen.
Kartellrechtsstreit und Vorwürfe gegen Google
Dieser Schritt verschärft den rechtlichen Kampf des DOJ gegen Google, das beschuldigt wird, ein illegales Monopol im Bereich Internetsuche und Werbung zu halten. Das DOJ glaubt, dass der Verkauf von Chrome fairen Wettbewerb unter konkurrierenden Suchmaschinen ermöglichen würde.
Der Fall erinnert an die kartellrechtlichen Maßnahmen der Regierung gegen Microsoft in den 1990er Jahren und beinhaltet Vorwürfe, dass Google unfaire Praktiken angewendet hat, wie exklusive Verträge, um die Standard-Suchmaschine auf großen Geräten zu sein.
Umfang der Vorwürfe und vorgeschlagene Maßnahmen
Das Urteil gegen Google behauptet, dass es 89,2% des Suchmarktes hielt, gegen Kartellgesetze verstieß und die Werbungskosten in die Höhe trieb. Vorgeschlagene Maßnahmen umfassen, dass Google daran gehindert wird, Deals als Standard-Suchmaschine abzuschließen und seine eigene Suchmaschine zu priorisieren, während es Wettbewerbern Zugang zu seinem Web-Index gewährt.
Folgen für Google und Alphabet Inc.
Als Ergebnis dieser Entwicklungen fiel die Google-Aktie auf $166,68 im vorbörslichen Handel, aufgrund von Bedenken der Investoren. Der Verlust von Chrome könnte die Benutzerbindung und Werbeeinnahmen, wesentliche Bestandteile von Alphabets Einnahmen, beeinträchtigen.
Googles Rechtschef, Kent Walker, kritisierte die Vorschläge des DOJ als zu weitreichend und argumentierte, dass sie die Privatsphäre und Sicherheit der Verbraucher gefährden würden.
Weitere kartellrechtliche Verfahren gegen Google
Ein separates kartellrechtliches Verfahren des DOJ, das sich auf Googles Dominanz im Online-Werbemarkt konzentriert, läuft derzeit und unterstreicht die umfassendere Überprüfung von Googles Geschäftsbetrieben. Eine bevorstehende Gerichtsverhandlung im April 2025 wird über notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Antimonopolgesetze entscheiden.